Gemeinsam mit meinem Team stehe ich Ihnen bei der Abwicklung Ihrer Immobiliengeschäfte zur Seite. Die rasche und sicher Vertragsabwicklung gehört zur täglichen Routine meiner Kanzlei.
Meine Leistungen reichen von der weitsichtigen Erstberatung unter Berücksichtigung benachbarter Rechtsgebiete, der individuellen Vertragsgestaltung inklusive treuhändischer Abwicklung der Immobilienverträge bis hin zur finalen Antragstellung an das Grundbuchsgericht.
Dies alles zu einem fairen und zuvor vereinbarten Pauschalhonorar.
Ich errichte und prüfe für Sie sämtliche liegenschaftsbezogenen Verträge, insbesondere:
Der Kaufvertrag ist ein Vertrag, durch den ein Käufer von einem Verkäufer eine Sache oder ein Recht erwirbt, wofür der Käufer als Gegenleistung einen Kaufpreis zu entrichten hat.
Bei einer Übergabe wird im Unterschied zur Schenkung eine Gegenleistung vereinbart – etwa die weitere Versorgung des Übergebers oder auch ein Wohnrecht oder Ähnliches.
Unter dem Tauschvertrag ist ein Vertrag zu verstehen, der beide Vertragsparteien dazu verpflichtet, eine Sache gegen eine andere Sache als Gegenleistung zu überlassen.
Dabei sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass für Tauschverträge die gleichen Regeln gelten wie beim Kaufvertrag. Durch den Tauschvertrag entsteht eine Verpflichtung zur Übertragung, aber erst mit der tatsächlichen Übergabe (beim Kaufvertrag die Grundbucheintragung bzw. Urkundenhinterlegung) geht das Eigentum auf den Erwerber über.
Der Wohnungseigentumsvertrag regelt die Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümer untereinander. Vor allem räumt in diesem Vertrag jeder Miteigentümer jedem anderen das Recht auf ausschließliche Nutzung einer bestimmten Wohnung, einer sonstigen selbstständigen Räumlichkeit (wie etwa einem Geschäftsraum oder einer Garage) oder eines Kfz-Abstellplatzes ein. Außerdem können in einem Wohnungseigentumsvertrag Regelungen über die Verteilung besonderer Aufwendungen, über die Verwaltung oder auch über die Nutzung der allgemeinen Teile der Liegenschaft getroffen werden.
Ein Kauf- und Bauträgervertrag wird abgeschlossen, wenn man ein Wohnungseigentumsobjekt (Eigentumswohnung oder ein Reihenhaus) bereits vor der Fertigstellung kauft. Auf einen solchen Vertrag ist das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) anzuwenden, wodurch vor allem die Absicherung der Käufer für den Fall der Insolvenz des Bauträgers gewährleistet werden soll.
Bei Miete oder Pacht werden (meist) Räumlichkeiten gegen Entgelt auf gewisse Zeit zur Nutzung überlassen.
Der Unterschied besteht darin, dass bei einem Mietvertrag nur der Gebrauch der Räumlichkeiten vereinbart wird, bei der Pacht hingegen wird ein lebendes Unternehmen zur Benutzung und Fortführung überlassen sowie die Möglichkeit der Fruchtziehung eingeräumt.
Der Raumordnungsvertrag ist ein Planungsinstrument der Raumordnung, im Rahmen dessen Beitragsleistungen des jeweiligen Grundstückseigentümers zu Infrastrukturmaßnahmen oder auch zu Planungszielen der Gemeinde, in deren Gebiet die betreffende Liegenschaft liegt, festgelegt werden.
Sozusagen im Gegenzug für die Umsetzung dieser Leistungspflichten erlässt die Gemeinde dann einen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan, durch den das Immobilienprojekt des jeweiligen Grundeigentümers verwirklicht werden soll.
Der Dienstbarkeitsvertrag dokumentiert ein beschränktes dingliches Nutzungsrecht an fremden Sachen. Dabei ist der Eigentümer verpflichtet, lt. dem Dienstbarkeitsvertrag etwas zu Dulden oder zu Unterlassen.
Hierbei kann es sich beispielsweise um die Einräumung eines Geh- und Fahrrechtes, um die Einräumung eines Leitungsrechtes oder Ähnliches handeln.
Ein Optionsvertrag kann unterschiedliche Funktionen erfüllen, stellt jedoch als Vertragsart eine Art Vorvertrag dar.
Mit einem Optionsvertrag wird vereinbart, dass ein Vertragspartner, der die Option ausübt, den anderen Vertragspartner dazu verpflichtet, das Hauptgeschäft auch abzuschließen.
Die Auftragserteilung erfolgt in der Regel durch Sie selbst oder duch einen von Ihnen beauftragten Immobilienmakler.
Die Vertragsparteien können den Vertragserrichter frei wählen. Üblicherweise bestimmt die Käuferseite den Vertragserrichter, da diese auch dessen Kosten zu tragen hat.
Sie sollten sich den Vertragserrichter nicht aufzwingen lassen, sondern Ihr Anliegen jenem Rechtsanwalt übertragen, dem Sie vertrauen.
Zur Erstellung des ersten Vertragsentwurfes benötige ich selbsterständlich die entsprechenden Informationen hierfür (siehe hier).
In vielen Fällen reicht schon die Übermittlung eines Kaufanbotes für die Verfassung des ersten Vertragsentwurfes.
Bei komplexeren Sachverhalten ist jedenfalls eine Informationsaufnahme im Rahmen einer persönlichen Besprechung, eines ausführlichen Telefongesprächs oder aber mittels Videokonferenz zu empfehlen.
Nach Erhalt der notwendigen Informationen verfasse ich einen ersten Vertragsentwurf, den ich Ihnen sodann zur Durchsicht übermittle und anschließend gerne mit Ihnen bespreche bzw. erläutere.
Für eine vorausschauende und präzise Vertragserrichtung ist nicht nur meine jahrelange Kompetenz im Immobilienrecht, sondern auch die Erfahrung aus Zivilprozessen entscheidend. Nur wenn man weiß, welche Fragen vor den Gerichten bei Vertragsstreitigkeiten relevant sind, können Verträge so gestaltet werden, dass diese auch für den Fall der Auseinandersetzung Bestand haben.
Sobald der Vertragsentwurf von sämtlichen Vertragsparteien freigegeben wurde, folgt die Unterzeichnung der finalen Vertragsfassung, wobei ich Ihnen im Falle von erforderlichen Unterschriftsbeglaubigen selbstverständlich gerne beim Organisieren eines Notartermins behilflich bin.
Die Vertagsabwiclkung umfasst neben der Vertragsverfassung auch die treuhändige Kaufpreisabwicklung über den Treuhandverband der Tiroler Rechtsanwaltskammer, die Einholung von allenfalls erforderlichen Genehmigungen, die Herstellung des vereinbarten Grundbuchsstandes, die Berechnung und Abfuhr der durch die Immobilientransaktion ausgelösten Steuern und Gebühren, bis hin zur grundbücherlichen Durchführung des jeweiligen Vertrages.
Haben Sie Fragen, dann treten Sie mit mir in Kontakt.
Rechtsanwaltskanzlei Ludwig
Münchner Straße 15 / 3. Stock / Top 12
6130 Schwaz / Tirol
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