Vertragserrichtung

Mit meinem engagierten Team stehe ich Ihnen bei der reibungslosen Abwicklung Ihrer Immobiliengeschäfte zur Seite. Die zügige und sichere Vertragsabwicklung ist fester Bestandteil unseres täglichen Geschäfts.

Meine Dienstleistungen erstrecken sich von einer umfassenden Erstberatung, die auch angrenzende Rechtsgebiete berücksichtigt, über die maßgeschneiderte Gestaltung von Verträgen bis hin zur zuverlässigen treuhändischen Abwicklung von Immobilienverträgen. Darüber hinaus kümmere ich mich um den abschließenden Antrag beim Grundbuchsgericht.

All diese Leistungen biete ich Ihnen zu einem fairen und im Voraus festgelegten Pauschalhonorar an.

Ich kümmere mich persönlich um die Erstellung und Prüfung sämtlicher liegenschaftsbezogener Verträge, insbesondere:

Kaufverträge

Der Kaufvertrag bildet das Herzstück eines erfolgreichen Immobiliendeals. Er schützt die Interessen aller Parteien und gewährleistet eine reibungslose Transaktion.

Ein guter Vertrag sollte alle Vereinbarungen klar festlegen, darunter Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Eigentumsübergang und Verkaufsbedingungen. Präzise Informationen verringern das Risiko von Missverständnissen und späteren Streitigkeiten.

Eine sorgfältige Planung, klare Kommunikation und rechtliche Expertise sind für die Vertragserstellung entscheidend. Professionelle Unterstützung gewährleistet, dass Ihr Immobiliengeschäft auf einem soliden rechtlichen Fundament steht.

Schenkungs- und Übergabsverträge

Ein Schenkungsvertrag ist eine Vereinbarung, bei der eine Partei freiwillig und ohne Gegenleistung Eigentum, Geld, Wertgegenstände oder andere Vermögenswerte an eine andere Partei überträgt. Es ist wichtig zu betonen, dass Schenkungen aus freiem Willen erfolgen sollten und nicht unter Zwang oder Druck stehen dürfen, um rechtsgültig zu sein.

Bei einer Übergabe wird im Unterschied zur Schenkung eine Gegenleistung vereinbart – etwa die weitere Versorgung des Übergebers oder auch ein Wohnrecht oder Ähnliches. 

Schenkungs- bzw. Übergabsverträge sind eine großartige Möglichkeit, Vermögenswerte zu übertragen und geliebte Menschen zu unterstützen. Es ist jedoch unerlässlich, alle rechtlichen Aspekte zu verstehen und den Vertrag sorgfältig auszuarbeiten, um rechtliche Komplikationen in der Zukunft zu vermeiden.

Tauschverträge

Unter dem Tauschvertrag ist ein Vertrag zu verstehen, der beide Vertragsparteien dazu verpflichtet, eine Sache gegen eine andere Sache als Gegenleistung zu überlassen.

Dabei sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass für Tauschverträge die gleichen Regeln gelten wie beim Kaufvertrag. Durch den Tauschvertrag entsteht eine Verpflichtung zur Übertragung, aber erst mit der tatsächlichen Übergabe (beim Kaufvertrag die Grundbucheintragung bzw. Urkundenhinterlegung) geht das Eigentum auf den Erwerber über.

Wenn Sie in Erwägung ziehen, einen Tauschvertrag abzuschließen, ist es ratsam, sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt zu wenden, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen geschützt sind und die Vereinbarung rechtlich bindend ist.

Wohnungseigentumsverträge

Der Wohnungseigentumsvertrag regelt die Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümer untereinander. Vor allem räumt in diesem Vertrag jeder Miteigentümer jedem anderen das Recht auf ausschließliche Nutzung einer bestimmten Wohnung, einer sonstigen selbstständigen Räumlichkeit (wie etwa einem Geschäftsraum oder einer Garage) oder eines Kfz-Abstellplatzes ein. Außerdem können in einem Wohnungseigentumsvertrag Regelungen über die Verteilung besonderer Aufwendungen, über die Verwaltung oder auch über die Nutzung der allgemeinen Teile der Liegenschaft getroffen werden.

Wohnungseigentumsverträge sind von entscheidender Bedeutung für ein harmonisches Zusammenleben in Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen.

Es ist für Eigentümer und potenzielle Käufer unerlässlich, diese Verträge zu verstehen und sich gegebenenfalls von einem erfahrenen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Ein gut durchdachter und klar formulierter Wohnungseigentumsvertrag bildet das Fundament für ein friedliches und kooperatives Miteinander in jeder Wohnanlage.

Bauträgerverträge

Ein Kauf- und Bauträgervertrag wird abgeschlossen, wenn man ein Wohnungseigentumsobjekt (Eigentumswohnung oder ein Reihenhaus) bereits vor der Fertigstellung kauft. Auf einen solchen Vertrag ist das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) anzuwenden, wodurch vor allem die Absicherung der Käufer für den Fall der Insolvenz des Bauträgers gewährleistet werden soll.

Bauträgerverträge sind komplex und können erhebliche Auswirkungen auf Ihr Bauprojekt und Ihre finanzielle Investition haben.

Es ist unerlässlich, einen qualifizierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass der Vertrag fair und ausgewogen ist und Ihre Interessen als Bauherr bzw. Käufer angemessen geschützt sind.

Miet- und Pachtverträge

Bei Miete oder Pacht werden (meist) Räumlichkeiten gegen Entgelt auf gewisse Zeit zur Nutzung überlassen.

Der Unterschied besteht darin, dass bei einem Mietvertrag nur der Gebrauch der Räumlichkeiten vereinbart wird, bei der Pacht hingegen wird ein lebendes Unternehmen zur Benutzung und Fortführung überlassen sowie die Möglichkeit der Fruchtziehung eingeräumt.

Miet- und Pachtverträge sind rechtliche Dokumente, die die Basis für eine erfolgreiche Vermietung oder Pacht bilden. Es ist entscheidend, diese Verträge sorgfältig zu verstehen und bei Bedarf rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Sowohl Vermieter als auch Mieter profitieren von einem klaren und fairen Vertrag, der die Rechte und Pflichten beider Parteien deutlich definiert und somit ein harmonisches Mietverhältnis ermöglicht.

Raumordnungsverträge

Der Raumordnungsvertrag ist ein Planungsinstrument der Raumordnung, im Rahmen dessen Beitragsleistungen des jeweiligen Grundstückseigentümers zu Infrastrukturmaßnahmen oder auch zu Planungszielen der Gemeinde, in deren Gebiet die betreffende Liegenschaft liegt, festgelegt werden.

Sozusagen im Gegenzug für die Umsetzung dieser Leistungspflichten erlässt die Gemeinde dann einen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan, durch den das Immobilienprojekt des jeweiligen Grundeigentümers verwirklicht werden soll.

Die Erstellung derartiger Verträge erfordert sorgfältige Planung, klare Kommunikation und rechtliche Expertise. Es ist unerlässlich den Vertrag sorgfältig auszuarbeiten, um rechtliche Komplikationen in der Zukunft zu vermeiden.

Dienstbarkeitsverträge

Der Dienstbarkeitsvertrag dokumentiert ein beschränktes dingliches Nutzungsrecht an fremden Sachen. Dabei ist der Eigentümer verpflichtet, gemäß dem Dienstbarkeitsvertrag etwas zu Dulden oder zu Unterlassen.

Hierbei kann es sich beispielsweise um die Einräumung eines Geh- und Fahrrechtes, um die Einräumung eines Leitungsrechtes oder Ähnliches handeln.

Dienstbarkeitsverträge sind ein wesentlicher Bestandteil der Immobilienwelt und tragen zur klaren Nutzung und Entwicklung von Land und Ressourcen bei. Sie bieten Rechtssicherheit und fördern nachbarschaftliche Beziehungen, was für Eigentümer und Entwickler gleichermaßen von großem Vorteil ist. Es ist entscheidend, diese Verträge sorgfältig zu verstehen und bei Bedarf rechtliche Beratung einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Parteien fair und gerecht behandelt werden.

Optionsverträge

Ein Optionsvertrag kann unterschiedliche Funktionen erfüllen, stellt jedoch als Vertragsart eine Art Vorvertrag dar.

Mit einem Optionsvertrag wird vereinbart, dass ein Vertragspartner, der die Option ausübt, den anderen Vertragspartner dazu verpflichtet, das Hauptgeschäft auch abzuschließen.

Die Erstellung derartiger Verträge erfordert sorgfältige Planung, klare Kommunikation und rechtliche Expertise. Es ist unerlässlich den Vertrag sorgfältig auszuarbeiten, um rechtliche Komplikationen in der Zukunft zu vermeiden.

Sonstige
  • Benützungsregelungen
  • Wegabtretungsverträge
  • Nutzungsvereinbarungen
  • Grundbuchsanträge
  • Löschungserklärungen
  • etc.

schnelle, verständliche und vor allem rechtssichere Vertragsgestaltung

Auftragserteilung

In der Regel erfolgt die Auftragserteilung entweder direkt durch Sie oder durch einen von Ihnen beauftragten Immobilienmakler. Die Auswahl des Vertragserrichters liegt in der Hand der Vertragsparteien. Normalerweise entscheidet die Käuferseite über den Vertragserrichter, da sie auch die entsprechenden Kosten trägt.

Es ist wichtig, dass Sie sich nicht dazu zwingen lassen sollten, einen bestimmten Vertragserrichter zu wählen. Stattdessen sollten Sie Ihr Vertrauen in einen Rechtsanwalt setzen, dem Sie vertrauen und der Ihre Anliegen kompetent vertreten kann.

Vertragserrichtung

Nach Erhalt aller notwendigen Informationen erstelle ich einen ersten Vertragsentwurf, den ich Ihnen zur Überprüfung zusende. Gerne bespreche ich diesen ausführlich mit Ihnen und erläutere alle Details.

Meine umfangreiche Expertise im Immobilienrecht und meine Erfahrung in Zivilprozessen ermöglichen eine präzise und vorausschauende Vertragserrichtung. Dies ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Verträge auch in rechtlichen Auseinandersetzungen Bestand haben. Durch meine Kenntnisse darüber, welche Fragen vor Gericht relevant sind, kann ich Verträge so gestalten, dass sie rechtssicher sind.

Sobald der Vertragsentwurf von allen Parteien genehmigt wurde, erfolgt die Unterzeichnung der finalen Version. Bei Bedarf unterstütze ich Sie gerne bei der Organisation eines Notartermins zur Beglaubigung der Unterschriften.

Vertragsgrundlagen

Für die Erstellung des ersten Vertragsentwurfs benötige ich selbstverständlich die erforderlichen Informationen (siehe hier).

Oft genügt bereits die Übermittlung eines Kaufangebots, um den ersten Vertragsentwurf zu erstellen.

Bei komplexeren Sachverhalten empfehle ich jedoch eine persönliche Besprechung, ein ausführliches Telefongespräch oder eine Videokonferenz, um alle relevanten Informationen aufzunehmen."

Vertragsabwicklung

Unsere Vertragsabwicklung umfasst nicht nur die Erstellung des Vertragsdokuments, sondern auch die sichere treuhändische Abwicklung des Kaufpreises über den Treuhandverband der Tiroler Rechtsanwaltskammer. Darüber hinaus kümmern wir uns um alle erforderlichen Genehmigungen, die Herstellung des vereinbarten Grundbuchsstandes,emäß den Vereinbarungen, die korrekte Berechnung und Abführung aller mit der Immobilientransaktion verbundenen Steuern und Gebühren, bis hin zur vollständigen Umsetzung des Vertrages im Grundbuch.

ICH BIN IHR KOMPETENTER PARTNER, WENN ES UM IMMOBILIEN GEHT.

Haben Sie Fragen, dann treten Sie mit mir in Kontakt.