MAG. DANIEL LUDWIG
RECHTSANWALT FÜR IMMOBILIENRECHT

Leistungen

Vertragserrichtung – Klarheit, Sicherheit und Erfahrung

Als erfahrener Rechtsanwalt für Immobilienrecht begleite ich Sie persönlich durch alle Phasen Ihres Immobiliengeschäfts – von der ersten Beratung über die maßgeschneiderte Vertragserrichtung bis zur sicheren grundbücherlichen Durchführung.

Dabei garantiere ich Ihnen: klare Verträge, transparente Abläufe und absolute Rechtssicherheit – zum vereinbarten Fixhonorar.


Meine Leistungen im Bereich der Vertragserrichtung

Kaufverträge

Rechtssichere Gestaltung und treuhändige Abwicklung von Immobilienkaufverträgen.

Schenkungs- & Übergabsverträge

Vermögensübertragungen mit steuerlicher und rechtlicher Klarheit gestalten.

Bauträgerverträge

Absicherung von Bauträgerprojekten nach dem Bauträgervertragsgesetz (BTVG).

Miet- & Pachtverträge

Faire und klare Regelungen für Vermieter und Mieter – rechtssicher formuliert.

Raumordnungsverträge

Verträge zwischen Gemeinden und Grundeigentümern im Rahmen der Raumordnung.

Dienstbarkeitsverträge

Einräumung von Geh-, Fahr- oder Leitungsrechten – präzise und grundbuchstauglich.

Benützungsregelungen

Klare Absprachen über Nutzung, Zufahrt, Stellplätze oder Sondernutzungsrechte.

Wegabtretungs- & Nutzungsvereinbarungen

Rechtssichere Regelungen über Zufahrten, Wege und Nutzungsrechte zwischen Eigentümern.

Grundbuchsanträge & Löschungserklärungen

Komplette Abwicklung vom Vertragsabschluss bis zur Eintragung im Grundbuch.

Weitere Vertragstypen nach Absprache – maßgeschneidert, verständlich und rechtssicher.


Sie planen ein Immobiliengeschäft oder möchten einen Vertrag prüfen lassen?

Ich unterstütze Sie mit Kompetenz, Erfahrung und persönlichem Engagement.
Kontaktieren Sie mich – ich berate Sie gerne unverbindlich in einem Erstgespräch.

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Immobilienrecht – Kompetenz, Erfahrung und Rechtssicherheit

Das Immobilienrecht ist einer der vielschichtigsten Bereiche des österreichischen Zivilrechts. Es umfasst Themen wie Wohnungseigentum, Miete und Pacht, privates Baurecht, Maklerrecht sowie Vertrags- und Gewährleistungsrecht.

Seit vielen Jahren berate und vertrete ich Gemeinden, Unternehmen und Privatpersonen in sämtlichen Fragen des Immobilienrechts – sowohl außergerichtlich als auch vor allen österreichischen Gerichten. Mein Ziel ist es, Konflikte durch klare und rechtssichere Vertragsgestaltung von Beginn an zu vermeiden. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung dennoch notwendig werden, vertrete ich Ihre Interessen konsequent und mit Nachdruck.


Meine Schwerpunkte im Immobilienrecht

Schadenersatz und Gewährleistung

Ich vertrete Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen – insbesondere bei:

  • Baumängeln
  • Nichteinhaltung vertraglicher Zusagen
  • Schlechterfüllung von Werk- oder Kaufverträgen
  • Bauwerks- oder Wegehalterhaftung
  • Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

Im Immobilienrecht ist juristische Präzision entscheidend, um Ihre Ansprüche erfolgreich geltend zu machen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren. Eine rechtzeitige anwaltliche Unterstützung schützt Sie vor erheblichen finanziellen Risiken.

Eigentumsrecht

Beratung und Vertretung in:

  • nachbarschaftsrechtlichen Streitigkeiten
  • Besitzstörung und Unterlassungsansprüchen
  • Dienstbarkeits- und Wegerechtsstreitigkeiten
  • Grenz- und Vermessungskonflikten

Eigentum bedeutet Verantwortung – und oft Konfliktpotenzial. Ich sorge dafür, dass Ihre Eigentumsrechte gesichert, durchsetzbar und beständig bleiben.

Wohnungseigentum und Miteigentum

Ich berate Eigentümergemeinschaften, Verwalter und einzelne Miteigentümer u.a. bei:

  • Begründung oder Abänderung von Wohnungseigentum
  • Erstellung und Überprüfung von Benützungsregelungen
  • Durchsetzung oder Zustimmung zu baulichen Änderungen
  • Aufhebung von Miteigentum (z. B. Teilungsklage)

Das Wohnungseigentumsrecht erfordert Fingerspitzengefühl, juristische Erfahrung und genaue Kenntnis der WEG 2002. Ich unterstütze Sie, Ihre Rechte zu sichern und ein harmonisches Zusammenleben zu ermöglichen.

Miet- und Pachtrecht

Ich vertrete sowohl Vermieter als auch Mieter bei:

  • Mietzins- und Räumungsklagen
  • Kündigungen und Aufkündigungen
  • Streitigkeiten über Mietzinsminderungen oder Betriebskosten
  • Vertragsprüfung und -gestaltung

Das Mietrecht birgt zahlreiche Fallstricke. Ich sorge dafür, dass Ihre Verträge rechtssicher und Ihre Interessen gewahrt bleiben.

Bauträgerprojekte

Ich begleite Bauträger, Projektentwickler und Käufer umfassend bei:

  • Erstellung von Kauf- und Bauträgerverträgen nach dem Bauträgervertragsgesetz (BTVG)
  • Begründung von Wohnungseigentum
  • Vertragsgestaltung und Abwicklung von Abverkaufsprojekten
  • Durchsetzung oder Abwehr von Mängel- und Gewährleistungsansprüchen

Ein rechtlich fundiertes Vertragswerk ist die Basis jedes erfolgreichen Bauprojekts. Ich sorge für transparente und sichere Strukturen – von der Planung bis zum Grundbuch.

Aufklärung, Beratung und strategische Prozessführung

In meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt für Immobilienrecht ist es mein oberstes Ziel, gemeinsam mit Ihnen die wirtschaftlich sinnvollste Lösung zu finden. Ich kläre Sie umfassend über Chancen, Risiken und mögliche Prozessstrategien auf und entscheide mit Ihnen, ob ein Verfahren zweckmäßig ist.

Wenn ein Prozess unvermeidbar ist, führe ich ihn konsequent, effizient und zielgerichtet. Dabei lege ich besonderen Wert auf:

  • gründliche Aufbereitung des Sachverhalts
  • strukturierte Beweissicherung
  • strategisch kluge Prozessführung

Mein Anspruch ist klar: Ihr Erfolg durch präzise juristische Arbeit, Erfahrung und persönliche Betreuung.

„Klare Verträge. Sichere Lösungen. Konsequente Vertretung.“
– Mag. Daniel Ludwig, Rechtsanwalt für Immobilienrecht

Haben Sie Fragen zu Ihrem Immobilienprojekt?

Ich berate Sie persönlich und kompetent in allen Fragen des österreichischen Immobilienrechts.

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Bau- und Raumordnungsrecht – Präzision, Strategie und Erfahrung

Das Baurecht umfasst sämtliche Vorgänge, die mit dem Errichten, Umbauen oder Beseitigen von Gebäuden verbunden sind. Es gliedert sich in das öffentlich-rechtliche und das privatrechtliche Baurecht.

Das öffentlich-rechtliche Baurecht befasst sich mit der Genehmigung von Bauvorhaben und der Einhaltung baurechtlicher Vorschriften, während das privatrechtliche Baurecht die Rechtsbeziehungen zwischen Bauwerbern und Professionisten regelt.

Im Bereich des öffentlichen Bau- und Raumordnungsrechts berate und vertrete ich insbesondere Gemeinden und Baubehörden bei der Abwicklung von Bau- und Flächenwidmungsverfahren. Selbstverständlich stehe ich aber auch Privatpersonen und Unternehmen zur Seite – sei es als Bauwerber oder als Nachbar – etwa bei der Realisierung von Bauvorhaben, in Widmungsverfahren oder bei der Anfechtung von Baubescheiden oder Bebauungsplänen.


Meine Leistungen im Bau- und Raumordnungsrecht

Strategische Bauplanung

Beratung zur rechtssicheren Planung und Umsetzung von Bauvorhaben.

Bescheidentwürfe & Gutachten

Erstellung rechtlich fundierter Entwürfe und Stellungnahmen für Behörden und Gemeinden.

Beschwerden & Einsprüche

Vertretung bei Beschwerden gegen Baubescheide und Einsprüchen im Bauverfahren.

Bebauungs- & Flächenwidmungspläne

Prüfung und rechtliche Beurteilung von Bebauungs- und Widmungsplänen.

Verwaltungsverfahren

Vertretung vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten.

Allgemeine Beratung

Begleitung von Bauwerbern, Nachbarn und Gemeinden bei allen Fragen des Baurechts.

Kompetent. Strategisch. Lösungsorientiert.


Strategische Vorgehensweise

Gerade im Bau- und Raumordnungsrecht ist eine durchdachte und strategische Vorgehensweise entscheidend. Vertrauen Sie Ihr Anliegen einem Rechtsanwalt an, der über jahrelange Erfahrung und umfassendes Fachwissen in diesem Bereich verfügt.

Auf diese Erfahrung kann ich zurückgreifen – sowohl als langjähriger Berater von Gemeinden in Bau- und Raumordnungsangelegenheiten als auch durch meine Tätigkeit in der Abteilung für Bau- und Raumordnungsrecht sowie als Fachbuchautor beim WEKA-Verlag.

„Strategische Beratung, rechtliche Präzision und fundierte Erfahrung – für Ihre Bau- und Raumordnungsprojekte.“
– Mag. Daniel Ludwig, Rechtsanwalt für Immobilienrecht

Sie benötigen rechtliche Unterstützung im Bau- oder Raumordnungsrecht?

Ich berate Sie persönlich und kompetent – sowohl als Gemeinde, Unternehmer oder Privatperson.

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Maklerrecht – Klarheit, Schutz und professionelle Unterstützung

Ich berate und vertrete insbesondere Immobilienmakler in allen rechtlichen Angelegenheiten des Makler- und Immobilienrechts. Mein Ziel ist es, durch klare Strukturen und präzise rechtliche Beratung Sicherheit für Makler und deren Kunden zu schaffen.

Eine meiner Kernkompetenzen liegt in der Prüfung und gerichtlichen Durchsetzung von Maklerprovisionen sowie in der Abwehr unberechtigter Haftungsansprüche gegenüber Immobilienmaklern. Dabei lege ich Wert auf eine rasche, pragmatische und wirtschaftlich sinnvolle Vorgehensweise.

Selbstverständlich vertrete ich auch Maklerkunden – also Käufer, Verkäufer, Vermieter oder Mieter – bei der Überprüfung von Provisionsansprüchen, der gerichtlichen Abwehr unberechtigter Forderungen sowie bei der Geltendmachung von Schadenersatz- oder sonstigen Ansprüchen gegenüber Maklern.


Meine Leistungen im Maklerrecht

Maklerprovisionen

Prüfung, Anspruchsdurchsetzung oder Abwehr von Provisionsforderungen.

Haftungsabwehr

Verteidigung gegen Schadenersatz- oder Haftungsansprüche gegenüber Immobilienmaklern.

Beratung von Maklerkunden

Überprüfung von Provisionsforderungen, Unterstützung bei Streitfällen und Schadenersatzfragen.

Vertragsprüfung

Rechtliche Analyse und Gestaltung von Maklerverträgen, Zusatzvereinbarungen und AGB.

Vertretung vor Gericht

Prozessführung bei Provisions- oder Haftungsstreitigkeiten vor österreichischen Gerichten.

Allgemeine Beratung

Rechtsberatung für Makler zur Vermeidung von Haftungsfällen und zur Sicherung von Provisionsansprüchen.


Beratung für Immobilienmakler

Immobilienmakler stehen häufig im Spannungsfeld zwischen Kunden, Eigentümern und Vertragspartnern. Deshalb ist eine kompetente rechtliche Begleitung entscheidend, um Haftungsrisiken zu vermeiden und Provisionsansprüche effektiv durchzusetzen.

Ich stehe Immobilienmaklern laufend beratend zur Seite – insbesondere bei Fragen der Vertragserfüllung oder bei der korrekten Beantwortung von Kundenanfragen. Rasche und präzise Auskünfte fördern ein professionelles Auftreten und schaffen Vertrauen zwischen Makler und Kunde.

Diese laufende rechtliche Begleitung gewährleistet Sicherheit, Professionalität und letztlich einen reibungslosen und erfolgreichen Geschäftsabschluss für alle Beteiligten.

„Rechtssicherheit für Immobilienmakler – damit Sie sich ganz auf die erfolgreiche Vermittlung Ihrer Objekte konzentrieren können.“
– Mag. Daniel Ludwig, Rechtsanwalt für Immobilienrecht

Sie sind Immobilienmakler oder Kunde und benötigen rechtliche Unterstützung?

Ich berate Sie kompetent und praxisnah in allen Fragen des Maklerrechts – von der Provisionsprüfung bis zur Haftungsabwehr.

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