Maklerrecht

Ich betreue insbesondere Immobilienmakler in allen rechtlichen Angelegenheiten des Makler- und Immobilenrechts. 

Eine Kernkompetenz ist die Prüfung der Berechtigung samt gegebenfalls anschließender (gerichtlicher) Durchsetzung der Maklerprovision sowie die Abwehr behaupteter Haftungsansprüche gegenüber Immobilienmaklern. 

Mein Leistungsangebot erstreckt sich aber ebenfalls auf die Beratung und Vertretung von Maklerkunden. Hierbei geht es insbesondere darum, Provisionsansprüche auf deren Berechtigung zu prüfen und diese allenfalls auch gerichtlich abzuwehren. Darüber hinaus berate und vertrete ich Sie selbstverständlich auch gerne im Zusammenhang mit der Geltendmachug von Schadenersatz- und sonstigen Ansprüchen gegenüber Immobilienmaklern.


Beratung von Immobilienmaklern

Gerne stehe ich Immobilienmakler für Beratungen im Zusammenhang mit deren Vertragserfüllung zur Seite.

Zumal es für Immobilienmakler oftmals entscheidend ist, Kundenfragen richtig und schnell zu beantworten, lege ich Wert darauf, allfällige Anfragen an mich umgehend und kompetent zu beantworten und bis zur erfolgreichen Vermittlung der Immobilie beratend zur Seite zu stehen.

Dies garantiert Sicherheit, ein kompetentes Auftreten des Maklers gegenüber seinen Kunden und schließlich auch einen schnellen und für alle Seiten zufriedenstellenden Geschäftsabschluss.

ICH BIN IHR KOMPETENTER PARTNER, WENN ES UM IMMOBILIEN GEHT.

Haben Sie Fragen, dann treten Sie mit mir in Kontakt.