Der Kaufvertrag – Eine kurze Erläuterung des wesentlichen Inhalts

Nachstehend möchte ich Ihnen den wesentlichen Inhalt eines Kaufvertrages und die zur Verfassung desselben benötigten Informationen erläutern:

  • Vertragsparteien
    • Name, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Anschrift
    • Vorlage einer gut leserlichen und nicht abgelaufenen Reisepasskopie
  • Kaufgegenstand
    • Grundstücksnummer und/oder Einlagezahl, Katastralgemeinde
      • Anhand dieser Informationen wird eine Einsicht in das Grundbuch vorgenommen und erforderlichenfalls die wesentlichen Verträge aus der Urkundensammlung besorgt
    • Ist die Liegenschaft bebaut oder unbebaut, wenn bebaut, wie ist die Liegenschaft bebaut, gibt es eine Baubewilligung
    • Beim Verkauf einer Wohnung
      • Zubehör (Kellerabteil, PKW-Abstellplatz)
      • Größe der Wohnung und deren Raumaufteilung und deren Lage (Geschoss)
    • Wird Inventar mitverkauft, wenn ja, welches; wird hierfür ein gesonderter Kaufpreis verlangt
  • Kaufpreis
    • Höhe des Kaufpreises
    • Option zur Umsatzsteuer
    • Zahlungsfrist
    • Treuhändige Kaufpreisabwicklung (Auszahlungsmodalitäten, Löschung von Pfandrechten, usw.)
  • Übergabe des Kaufgegenstandes
    • Übergabstag
      • An diesem Tag gehen Nutzen und Vorteile sowie Lasten und Gefahren an den Käufer über
    • Die Erstellung eines Übergabeprotokolls ist zu empfehlen
    • Notwendige Unterlagen und Urkunden zum Kaufgegenstand sind dem Käufer auszuhändigen (zB Baubescheid, Versicherungsurkunden, Rauchfangkehrerbuch, Energieausweis)
  • Gewährleistung
    • Genaue Besichtigung des Kaufgegenstandes empfehlenswert inkl. Fotodokumentation (durch die Vertragsklausel "besichtigt ... so gekauft wie sie liegt ... ohne Haftung für einen bestimmten Zustand ..." wurde im Sinne des § 929 ABGB auf die Geltendmachung aller Mängel verzichtet, die - wenn auch nicht im Sinne des § 928 ABGB in die Augen fallend - durch eine ordnungsgemäße Untersuchung erkennbar gewesen wären)
    • Für was soll gewährleistet werden (weitgehender Ausschluss der Gewährleistung, Gewährleistung für einen bestimmten Grundbuchsstand, etc)
  • Kosten, Steuern und Gebühren
    • Kosten für die Vertragserstellung und den weiteren Leistungen des Vertragsverfassers
    • Grunderwerbsteuer (in der Regel 3,5% vom Kaufpreis)
    • Eintragungsgebühr (in der Regel 1,1% vom Kaufpreis)
    • Immobilienertragssteuer (Altvermögen/Neuvermögen/Ausnahmen von der Immobilienertragssteuerpflicht, etc.)
  • Sonstige Nebenabreden
    • Sollen Belastungs- und/oder Veräußerungsverbote vereinbart werden
    • Sollen Vorkaufsrechte vereinbart werden
    • Grundverkehr (Erwerb durch österreichische und EU-Staatsbürger); grundsätzlich keine Begründung von Freizeitwohnsitzen erlaubt
    • Vollmacht des Vertragsverfassers
    • Anfechtungsverzicht (zB wg Irrtum oder Verkürzung über die Hälfte)
    • Ranganmerkung der beabsichtigten Veräußerung
      • Die Anmerkung der Rangordnung dient der Sicherung des bücherlichen Ranges für eine beabsichtigte Veräußerung während der Dauer eines Jahres ab dem Tage der Bewilligung des Antrages.
    • Aufsandungserklärung

 

Der Kaufvertrag – Eine kurze Erläuterung des wesentlichen Inhalts

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