Der Kaufvertrag – Eine kurze Erläuterung des wesentlichen Inhalts
Nachstehend möchte ich Ihnen den wesentlichen Inhalt eines Kaufvertrages und die zur Verfassung desselben benötigten Informationen erläutern:
- Vertragsparteien
- Name, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Anschrift
- Vorlage einer gut leserlichen und nicht abgelaufenen Reisepasskopie
- Kaufgegenstand
- Grundstücksnummer und/oder Einlagezahl, Katastralgemeinde
- Anhand dieser Informationen wird eine Einsicht in das Grundbuch vorgenommen und erforderlichenfalls die wesentlichen Verträge aus der Urkundensammlung besorgt
- Ist die Liegenschaft bebaut oder unbebaut, wenn bebaut, wie ist die Liegenschaft bebaut, gibt es eine Baubewilligung,
- Beim Verkauf einer Wohnung
- Zubehör (Kellerabteil, PKW-Abstellplatz)
- Größe der Wohnung und deren Raumaufteilung und deren Lage (Geschoss)
- Wird Inventar mitverkauft, wenn ja, welches; wird hierfür ein gesonderter Kaufpreis verlangt
- Grundstücksnummer und/oder Einlagezahl, Katastralgemeinde
- Kaufpreis
- Höhe des Kaufpreises
- Option zur Umsatzsteuer
- Zahlungsfrist
- Treuhändige Kaufpreisabwicklung (Auszahlungsmodalitäten, Löschung von Pfandrechten, usw.)
- Übergabe des Kaufgegenstandes
- Übergabstag
- An diesem Tag gehen Nutzen und Vorteile sowie Lasten und Gefahren an den Käufer über
- Die Erstellung eines Übergabeprotokolls ist zu empfehlen
- Notwendige Unterlagen und Urkunden zum Kaufgegenstand sind dem Käufer auszuhändigen (zB Baubescheid, Versicherungsurkunden, Rauchfangkehrerbuch, Energieausweis)
- Übergabstag
- Gewährleistung
- Genaue Besichtigung des Kaufgegenstandes empfehlenswert inkl. Fotodokumentation (durch die Vertragsklausel "besichtigt ... so gekauft wie sie liegt ... ohne Haftung für einen bestimmten Zustand ..." wurde im Sinne des § 929 ABGB auf die Geltendmachung aller Mängel verzichtet, die - wenn auch nicht im Sinne des § 928 ABGB in die Augen fallend - durch eine ordnungsgemäße Untersuchung erkennbar gewesen wären)
- Für was soll gewährleistet werden (weitgehender Ausschluss der Gewährleistung, Gewährleistung für einen bestimmten Grundbuchsstand, etc)
- Kosten, Steuern und Gebühren
- Kosten für die Vertragserstellung und den weiteren Leistungen des Vertragsverfassers
- Grunderwerbsteuer (in der Regel 3,5% vom Kaufpreis)
- Eintragungsgebühr (in der Regel 1,1% vom Kaufpreis)
- Immobilienertragssteuer (Altvermögen/Neuvermögen/Ausnahmen von der Immobilienertragssteuerpflicht, etc.)
- Sonstige Nebenabreden
- Sollen Belastungs- und/oder Veräußerungsverbote vereinbart werden
- Sollen Vorkaufsrechte vereinbart werden
- Grundverkehr (Erwerb durch österreichische und EU-Staatsbürger); grundsätzlich keine Begründung von Freizeitwohnsitzen erlaubt
- Vollmacht des Vertragsverfassers
- Anfechtungsverzicht (zB wg Irrtum oder Verkürzung über die Hälfte)
- Ranganmerkung der beabsichtigten Veräußerung
- Die Anmerkung der Rangordnung dient der Sicherung des bücherlichen Ranges für eine beabsichtigte Veräußerung während der Dauer eines Jahres ab dem Tage der Bewilligung des Antrages.
- Aufsandungserklärung