Immobilienverträge rechtssicher errichten lassen


vertragserrichtungen Immobilienverträge

Der Kauf, die Schenkung oder die Übertragung einer Immobilie zählt zu den bedeutendsten Entscheidungen im Leben. Fehler in der Vertragsgestaltung können weitreichende rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben. Umso wichtiger ist eine individuelle, klare und rechtssichere Vertragsgestaltung, die Ihre Interessen umfassend schützt.

Als auf Immobilienrecht spezialisierter Rechtsanwalt errichte ich Immobilienverträge für Privatpersonen, Unternehmer, Bauträger und Projektentwickler in ganz Tirol. Dazu zählen insbesondere Kaufverträge, Schenkungsverträge, Übergabsverträge, Wohnungseigentumsverträge, Dienstbarkeitsvereinbarungen sowie sonstige Vereinbarungen rund um Liegenschaften und Immobilienprojekte.

Jeder Vertrag wird von mir persönlich auf die konkreten Bedürfnisse und Ziele der Vertragsparteien abgestimmt. Dabei beschränke ich mich nicht auf die rechtliche Ausarbeitung des Vertrages, sondern begleite die gesamte Abwicklung – von der ersten Beratung über die Vertragsverhandlungen bis hin zur treuhändigen Durchführung, grundbücherlichen Umsetzung und vollständigen Abwicklung des Rechtsgeschäftes.

Mein Anspruch ist es, Verträge zu gestalten, die nicht nur juristisch präzise und rechtlich belastbar sind, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll, verständlich und praxistauglich. Durch eine strukturierte Vorgehensweise, transparente Kommunikation und persönliche Betreuung erhalten Sie die Sicherheit, dass Ihre Immobilientransaktion professionell und verlässlich abgewickelt wird.

Vertrauen Sie bei der Errichtung Ihres Immobilienvertrages auf langjährige Erfahrung, fundierte Spezialisierung im Immobilienrecht und eine konsequente Wahrung Ihrer Interessen – damit aus wichtigen Entscheidungen sichere Entscheidungen werden.

schnelle, verständliche und vor allem rechtssichere Vertragsgestaltung

Welche Verträge werden errichtet?

Ich unterstütze Sie insbesondere bei der Errichtung von:

  • Kaufverträgen über Wohnungen, Häuser, Grundstücke und Gewerbeimmobilien
  • Schenkungsverträgen
  • Übergabsverträgen
  • Wohnungseigentumsverträgen
  • Dienstbarkeitsverträgen, insbesondere Geh- und Fahrtrechten
  • Benützungsregelungen
  • Tauschverträgen
  • Bauträger- und Projektverträgen
  • Nachträgen und Zusatzvereinbarungen zu bestehenden Verträgen

Warum ist eine anwaltliche Vertragserrichtung wichtig?

Immobilienverträge müssen nicht nur den Willen der Vertragsparteien richtig wiedergeben, sondern auch grundbuchsfähig, steuerlich abgestimmt und praktisch durchführbar sein.

Eine sorgfältige Vertragserrichtung hilft insbesondere dabei,

  • rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen,
  • unklare Vertragsbestimmungen zu vermeiden,
  • Gewährleistungs- und Haftungsfragen sauber zu regeln,
  • Dienstbarkeiten und Belastungen richtig zu berücksichtigen,
  • die Kaufpreiszahlung sicher abzuwickeln,
  • die grundbücherliche Durchführung vorzubereiten,
  • spätere Streitigkeiten möglichst zu vermeiden.

Gerade bei Immobiliengeschäften zeigt sich oft erst Jahre später, ob ein Vertrag tatsächlich gut formuliert war.

Für wen ist diese Leistung geeignet?

Die anwaltliche Vertragserrichtung ist insbesondere sinnvoll für:

  • Käufer und Verkäufer von Immobilien
  • Wohnungseigentümer
  • Grundstückseigentümer
  • Erben und Geschenknehmer
  • Familien bei Übergaben und Schenkungen
  • Bauträger und Projektentwickler
  • Unternehmer bei betrieblich genutzten Immobilien
  • Immobilienmakler, die eine rechtssichere Vertragsabwicklung für ihre Kunden wünschen

Ablauf der Vertragserrichtung


1. Erstbesprechung und Klärung der Eckpunkte

Zunächst werden die wesentlichen Punkte des Rechtsgeschäftes erhoben, insbesondere Kaufgegenstand, Kaufpreis, Übergabetermin, Finanzierung, Belastungen, Dienstbarkeiten und besondere Vereinbarungen.

2. Prüfung der Unterlagen

Je nach Vertrag werden insbesondere Grundbuchsauszug, Katasterunterlagen, Baubescheide, Nutzwertgutachten, Wohnungseigentumsunterlagen, Energieausweis, Pläne, Finanzierungsunterlagen und sonstige relevante Dokumente geprüft.

3. Erstellung des Vertragsentwurfes

Auf Grundlage der erhobenen Informationen wird ein individueller Vertragsentwurf erstellt. Dabei werden die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien berücksichtigt.

4. Abstimmung mit den Vertragsparteien

Der Vertragsentwurf wird mit den Beteiligten abgestimmt. Allfällige Änderungswünsche werden geprüft und eingearbeitet.

5. Unterfertigung und Treuhandabwicklung

Nach Einigung erfolgt die Unterfertigung des Vertrages. Bei treuhändiger Abwicklung werden die weiteren Schritte, insbesondere Kaufpreiszahlung, Lastenfreistellung und grundbücherliche Durchführung, koordiniert.

6. Grundbücherliche Durchführung

Nach Vorliegen sämtlicher Voraussetzungen werden die erforderlichen Grundbuchsanträge eingebracht und die Verbücherung durchgeführt.


Sie möchten einen Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Übergabsvertrag oder sonstigen Immobilienvertrag rechtssicher errichten lassen?

Ich unterstütze Sie gerne bei der rechtlichen Gestaltung und Abwicklung Ihrer Immobilientransaktion.

Kontaktieren Sie mich für eine persönliche Beratung.

MAG. DANIEL LUDWIG LL.M.

Master of Law für interdisziplinäres Immobilienrecht

Rechtsanwalt für Immobilienrecht