Immobilienrecht
Das Immobilienrecht ist ein interdisziplinärer Bereich. Grundstücksrecht, Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht bilden die klassischen Teilgebiete des Immobilienrechts.
Ich berate und vertrete Sie beispielweise in folgenden Angelgenheiten:
- Geltendmachung / Abwehr liegenschaftsbezogener Gewährleistungs- / Schadenersatzansprüche
- Besitzsörungen
- Nachbarschaftssteitigkeiten
- Dienstbarkeitsstreitigkeiten
- Miete / Pacht
- Wohnungseigentum
- Miteigentum