Immobilenrecht

Das Immobilienrecht ist ein äußerst facettenreicher Rechtsbereich, der verschiedene Teilgebiete wie das Wohnungseigentumsrecht, Maklerrecht, privates Baurecht, Vertragsrecht und Mietrecht umfasst.

Seit vielen Jahren berate und vertrete ich Gemeinden, Unternehmen und Privatpersonen in sämtlichen Angelegenheiten des Immobilienrechts. Sowohl außergerichtlich als auch vor österreichischen Gerichten stehe ich meinen Mandanten mit umfassender Expertise zur Seite.

Mein Ziel ist es, durch maßgeschneiderte Vertragsgestaltungen Konflikte von Anfang an zu vermeiden. Dennoch ist im komplexen Bereich des Immobilienrechts eine streitige Auseinandersetzung oft unvermeidlich. In solchen Fällen vertrete ich konsequent die Interessen meiner Mandanten und setze deren Ansprüche vor Gericht durch.

Bereiche, in denen ich Ihre Interessen vertrete:

Schadenersatz und Gewährleistung

Durchsetzung bzw. Abwehr von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen, insbesondere wegen:

  • Baumängel
  • Nichteinhaltung vertraglicher Zusagen
  • Schlechterfüllung vertraglicher Zusagen
  • Bauwerks-, Wegehalterhaftung, etc.
  • Haftungen wg. Außerachtlassung von Verkehrssicherugspflichten
  • etc.

Es ist unerlässlich, sich im Immobilienrecht von einem kompetenten Anwalt vertreten zu lassen, um Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche erfolgreich durchzusetzen. Durch die Unterstützung eines Anwalts können Sie sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt werden und Sie den Schutz erhalten, den Sie benötigen. Wenn Sie mit rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Immobilien konfrontiert sind, zögern Sie nicht, sich an einen erfahrenen Anwalt für Immobilienrecht zu wenden, der Sie durch den Prozess führen kann.

Eigentum

Vertretung und Beratung in

  • nachbarschaftsrechtlichen Streitigkeiten
  • Besitzstörungsfällen
  • Dienstbarkeitsstreitigkeiten
  • Grenzstreitigkeiten
  • etc.

Eine professionelle Vertretung im Eigentumsrecht ist entscheidend, um Ihre Immobilieninvestition zu schützen und rechtliche Komplikationen zu vermeiden.

Wohnungseigentum und Miteigentum

Ich berate und vertrete unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Begründung oder Abänderung von Wohnungseigentum
  • Erstellung von Benützungsregelungen
  • Durchsetzung von beabsichtigten Umbauarbeiten
  • Aufhebung von Miteigentum, zB durch Einbringung einer Teilungsklage
  • etc.

Wohnungseigentum und Miteigentum sind wichtige Konzepte im Immobilienrecht, die den Erwerb und die Nutzung von Eigentum in gemeinschaftlichen Wohnanlagen und Grundstücken ermöglichen. Beide bieten Chancen für gemeinschaftliches Leben und Investieren, erfordern jedoch auch ein Verständnis für die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen. Wenn Sie in einem Wohnungseigentums- oder Miteigentumsverhältnis involviert sind, zögern Sie nicht, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte geschützt sind und Sie Ihr Eigentum optimal nutzen können.

Miete und Pacht

Ich berate und vertrete unter anderem in folgenden Causen:

  • Mietzins- & Räumungsklagen
  • Kündigung von Bestandsverhältnissen
  • Mietzinsminderungen
  • etc.

Miete und Pacht sind wichtige Elemente im Immobilienrecht, die sowohl für Mieter als auch für Vermieter rechtliche Verpflichtungen und Schutz bieten. Unabhängig davon, ob Sie eine Immobilie mieten oder vermieten, ist es ratsam, sich mit einem erfahrenen Anwalt für Immobilienrecht zu beraten, um sicherzustellen, dass Sie Ihre Rechte kennen und geschützt sind.

Bauträgerprojekte

Bauträgerprojekte begleite ich aus rechtlicher Sicht mit:

  • Erstellung des Wohnungseigentumsvertrags
  • Begründung von Wohnungseigentum
  • Erstellung der Kaufverträge für den Abverkauf von Wohnungen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Bauträgervertragsgesetzes
  • außergerichtliche und gerichtliche Abwehr von Mängelansprüchen

Wenn Sie in ein Bauträgerprojekt involviert sind, ist es ratsam, sich von einem erfahrenen Anwalt für Bauträgerrecht unterstützen zu lassen, um sicherzustellen, dass Ihr Projekt reibungslos verläuft und rechtlich abgesichert ist.

umfassende Aufklärung zu den Chancen und den Prozessrisiken

AUFKLÄRUNG UND BERATUNG

In meiner Arbeit als erfahrener Rechtsanwalt im Immobilienrecht ist es mein vorrangiges Ziel, gemeinsam mit meinen Klienten die bestmögliche Lösung zu finden, um ihnen einen oft jahrelangen, kraft-, zeit- und geldraubenden Prozess zu ersparen. Ich verstehe, dass nicht alle Fälle außergerichtlich gelöst werden können. In solchen Situationen führe ich als verlässlicher Rechtsbeistand und Experte im Immobilienrecht das notwendige Gerichtsverfahren möglichst wirtschaftlich und zügig durch.

Mein Ansatz ist es, meine Mandanten umfassend über die Chancen und Risiken eines Prozesses aufzuklären. Ich entscheide gemeinsam mit Ihnen, ob ein Gerichtsverfahren sinnvoll ist, und setze darauf, nur dann vor Gericht zu ziehen, wenn die Erfolgsaussichten hoch sind. Die Vorbereitung und prozessbegleitende Aufarbeitung des Prozessstoffs sowie die Verfügbarkeit von Unterlagen und Beweismitteln spielen eine entscheidende Rolle für den Prozesserfolg. Daher sichere ich Ihnen zu, Ihr Anliegen ernst zu nehmen und mir die nötige Zeit zu nehmen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Mein Ziel ist es, Ihre Ansprüche durchzusetzen oder zumindest eine für Sie wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu finden. Vertrauen Sie auf meine Expertise im Immobilienrecht, um Ihr Anliegen erfolgreich zu vertreten.

ICH BIN IHR KOMPETENTER PARTNER, WENN ES UM IMMOBILIEN GEHT.

Haben Sie Fragen, dann treten Sie mit mir in Kontakt.